Kündigung im Fitnessstudio: so kommen Sie aus dem Vertrag heraus

Von Dörte Rösler
27. März 2014

Wer ins Fitnessstudio geht, hat meist nur ein Ziel: den Körper in Schwung halten. Für den Wunsch nach Kündigung kann es aber viele Gründe geben. Umzug, Krankheit oder einfach unzufrieden mit dem Angebot - wir erklären, wie Sie aus dem Vertrag herauskommen. Bei wichtigen Gründen ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

Sonderkündigungsrecht wegen Krankheit

Wer dauerhaft erkrankt, kann seinen Vertrag mit dem Studio vorzeitig beenden. Dazu genügt es, ein Attest vorzuweisen, in dem der Hausarzt die Sportunfähigkeit bescheinigt. Konkrete Angaben zur Erkrankung sind nicht erforderlich.

Bei vorübergehender Verhinderung, etwa nach einem Unfall oder während einer Schwangerschaft, ist eine Kündigung nicht möglich. Das Studio darf für die Dauer der Sportunfähigkeit aber keinen Beitrag verlangen. Und wichtig: die versäumten Monate dürfen nicht einfach an die Vertragslaufzeit angehängt werden.

Kündigung wegen Umzug

Wenn der Sportclub durch einen Umzug nicht mehr erreichbar ist, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Wer nur zwei Straßen weiter zieht, muss jedoch den längeren Weg in Kauf nehmen. Und Mitglieder von Fitnessketten müssen gegebenenfalls in eine Filiale am neuen Wohnort wechseln.

Kündigung wegen gravierender Mängel

Rüpelhafte Mitarbeiter, dauerhaft defekte Geräte, reduzierte Angebote - all das ist ärgerlich, rechtfertigt aber keine fristlose Kündigung. Zunächst muss man schriftlich auf die Missstände aufmerksam machen und eine Frist setzen. Auch Preiserhöhungen sind kein Grund zur Kündigung. In den meisten Fällen sind sie allerdings nicht rechtswirksam. Wenn der Kunde einen Vertrag zum festen Tarif abgeschlossen hat, muss der Preis die gesamte Laufzeit gleich bleiben.