Spanische Sportler müssen nachts nicht mehr zur Dopingkontrolle

Von Frank Hertel
28. Oktober 2011

Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat eine Regelung nach der spanische Sportler auch nachts und außerhalb von Wettbewerben für Dopingtests zur Verfügung stehen müssen, außer Kraft gesetzt. Der Verband der spanischen Radsportler hatte gegen diese Regelung geklagt. Sie war im September 2009 im Rahmen der Olympiabewerbung Madrids in Kraft getreten.

Nachdem die Olympischen Sommerspiele 2016 nun aber nicht in Madrid, sondern in Rio de Janeiro stattfinden werden, konnte man die Regelung wieder aufheben. Madrid bewirbt sich allerdings auch um die Austragung der Olympischen Sommerspiele im Jahr 2020. Ein Sprecher des Olympischen Komitees IOC sagte, dass man die Regelung dann eventuell wieder einführen könnte.

Der Kläger hatte die Beeinträchtigung der Nachtruhe der Sportler zwischen 23 und 6 Uhr ins Feld geführt. Diese Nachtruhe ist den spanischen Leistungssportlern nun zumindest für die nächsten Jahre gewährleistet.