Gerichtsentscheidung - Amateur-Fußballer müssen für besonders schwere Fouls haften

Von Frank Hertel
28. November 2012

Am 18. April 2010 kam es bei einem Spiel in der Dortmunder Kreisliga A3 zu einem besonders schweren Foul. Der Gefoulte verletzte sich so schwer am Knie, dass er seinen Malerberuf nicht mehr ausüben kann. Er klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Der Klage wurde zunächst vom Dortmunder Landesgericht stattgegeben. Allerdings rief der Beklagte eine höhere Instanz an.

Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamm das Dortmunder Urteil bestätigt. Fußball ist kein rechtsfreier Raum, hieß es in der Urteilsbegründung. Wenn das Foul besonders rücksichtslos ist und mit fairem Sport nichts mehr zu tun hat, kann auch ein Fußballer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings handelt es sich hier um einen Fall aus dem Amateur-Bereich. Ob diese Rechtslage auch für Profis gilt, ist noch nicht entschieden.