Neues Gerichtsurteil - Kind muss beim Absteigen vom Rad keinen Helm tragen

Von Max Staender
17. April 2012

Das Landgericht Coburg hat jetzt klargestellt, dass Fahrradfahrer beim Überqueren der Straße als Fußgänger gelten, wenn sie ihr Rad schieben. Wenn es währenddessen zu einem Unfall kommt, spielt es keine Rolle, ob ein Helm getragen wurde oder nicht.

In dem speziellen Fall war eine Mutter mit ihrem kleinen Sohn unterwegs und sind bei einer Straße vom Rad abgestiegen, um diese zu überqueren. Der Sohn deutete eine Vorwärtsbewegung der Mutter als Zeichen loslaufen zu können und wurde kurz darauf von einem Auto erfasst und erlitt schwere Kopfverletzungen.

Anfangs wurden 50.000 Euro von der Haftpflichtversicherung der Autofahrerin an das Kind gezahlt, woraufhin sich allerdings die Mutter zur Hälfte an den Kosten beteiligen sollte. Nach Ansicht der Versicherung habe sie schließlich ihre Aufsichtspflicht verletzt, da das Kind keinen Helm getragen hat, was das Landgericht jedoch anders sah. Wegen des Haftungsprivilegs müssen Erziehungsberechtigte ihren Kindern gegenüber nur so handeln, wie sie es auch in ihrem Sinne tun würden.