BGH entscheidet: Radfahrer haben auch ohne Helm vollen Versicherungsschutz

Von Dörte Rösler
18. Juni 2014

Der Bundesgerichtshof sich klar gegen eine Helmpflicht für Radler ausgesprochen. Gesetzlich ist das Tragen eines Fahrradhelms für Erwachsene in Deutschland nicht vorgeschrieben - und wer ohne Helm unterwegs ist, muss deshalb auch keine Mitschuld an möglichen Verletzungen bei einem Unfall übernehmen.

Gericht sieht keine Teilschuld für Radfahrerin ohne Fahrradhelm

In einem aktuellen Urteil gaben die Bundesrichter einer Frau aus Schleswig-Holstein recht, die bei einem unverschuldeten Unfall im Jahr 2011 schwere Kopfverletzungen erlitten hatte. Die Radlerin war durch eine Autofahrerin zu Fall gebracht worden, die am Straßenrand geparkt hatte und ihre Tür öffnete, ohne auf das herannahende Fahrrad zu achten. Die Versicherung der Autofahrerin weigerte sich jedoch, Schadenersatz zu zahlen. Ihr Argument, die Radlerin sei zumindest teilweise für die Unfallfolgen verantwortlich, da ihre Verletzungen mit Helm geringer ausgefallen wären.

Dieser Ansicht widersprach nun der BGH. In ihrer Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass Helme für alltägliche Radtouren in Deutschland kein Standard seien. Wer auf sein Rad steigt, um zur Arbeit zu fahren, kann deshalb frei entscheiden, ob er seinen Kopf schützt oder nicht. Auf den Versicherungsschutz hat dies keinen Einfluss.

Versicherungsschutz bei sportlichen Radtouren noch nicht geklärt

Fahrradfahrer-Verbände und ADAC begrüßen das Urteil. Der BGH hat jedoch offen gelassen, ob seine Sichtweise auch für sportliche Radtouren gilt. Rennradfahrer, die sich mit hohem Tempo im Verkehr bewegen, sollten deshalb einen Helm tragen.