Schwarz-rot-goldene Flaggen mit dem Bundesadler sind auch bei der Fußball-WM nur Behörden erlaubt

Von Ingo Krüger
11. Juli 2014

Seit der Fußball-WM 2006 sind auf Deutschlands Straßen und an den Balkonen vieler Häuser schwarz-rot-goldene Flaggen zu sehen. Viele Fans verwenden auch Fahnen mit dem Bundesadler. Doch das Hissen dieser Flaggen ist eigentlich Bundesbehörden vorbehalten.

Schwenken ja, Verbrennen nein

Die sogenannte Bundesdienstflagge dürfen Privatpersonen nicht schwenken, da sie sonst eine Ordnungswidrigkeit begehen. Folgen hat es dennoch in der Regel keine. Bei einem Großereignis, wie etwa der Fußball-WM, gilt die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat und wird daher geduldet.

Völlig legal ist das Schwenken der DDR-Fahne mit Hammer, Ährenkranz und Zirkel. Verboten sind nach dem Strafgesetzbuch aber Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Das Verbrennen von Flaggen der Bundesrepublik steht in Deutschland als Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe. Bereits der Versuch ist strafbar. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sind bei einem solchen Vergehen möglich. Aber an so etwas wird nach einem Sieg der deutschen Auswahl im Finale gegen Argentinien ohnehin kein Fan denken.