14. August 2009
Durch die Gesundheitsreform und die hohe Eigenbeteiligung in puncto Zahnmedizin ist die private Zahnzusatzversicherung zu einer der beliebtesten Zusatzversicherungen geworden. Es ist ab der Geburt möglich, diese Versicherung abzuschließen. Gerade bei Kindern, die eventuell eine Zahnspange benötigen, wäre ein Abschluss sinnvoll.
In diesem Fall sollte die Zahnzusatzversicherung frühstmöglich abgeschlossen werden, da im Falle des Anratens einer Behandlung keine Gesellschaft den Versicherungsschutz übernimmt. Dabei ist aber genau geregelt, in welchem Zustand eine Erstattung erfolgen kann. Dafür wird zuvor festgelegt, in welche der fünf Indikationsgruppen der Grad der Kieferfehlstellung eingeteilt wird.
Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung greif erst ab Stufe 3, in den Stufen 1 und 2 wird keine Leistung erbracht. In Fällt das Kind in Stufe 1 oder 2, muss eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, um die Kosten für Maßnahmen im Bereich der Kieferorthopädie zu decken.
Allerdings gibt es nur wenige Versicherungen, die auch die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernehmen. Die Versicherungen mit der höchsten Erstattung sind ARAG und die Schweizer CSS.
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04.01.12 | |
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