2. Februar 2011
Für viele Menschen reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Zahnersatz und teure Zahnbehandlungen nicht aus. Um hohe Zuzahlungen abfedern zu können, sollte man sich überlegen ob es sinnvoll wäre eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Doch wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?
Um überhaupt eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können ist es erforderlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Häufig werden von der Krankenkasse nur medizinisch notwendige Eingriffe bezahlt. Dazu gehört zum Beispiel Zahnersatz, welcher der Widerherstellung der Kau- oder Sprechfunktion dient. Verblendungen für Kronen im hinteren Zahnbereich werden in der Regel abgelehnt, da diese Maßnahme nur ästhetische Gründe hat. Die Krankenkasse bezuschusst je nach Befund und notwendiger Maßnahme mit einem festen Betrag. Dieser Zuschuss beträgt meist zwischen 10 und 50 Prozent. Durch regelmäßige Zahnarztbesuche und das Führen eines Bonusheftes lässt sich dieser Zuschuss auf bis zu 65 Prozent erhöhen. Den Restbetrag der Rechnung, welcher nicht von der Krankenkasse abgedeckt wird, muss vom Patienten selbst getragen werden.
Durch eine Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil an teuren Zahnbehandlungen nochmals reduziert werden. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt entweder einen festgelegten Prozentsatz der Rechnung, nachdem der Zuschuss der Krankenkasse bereits verrechnet wurde, oder verringert den Eigenanteil auf einen festgelegten Prozentsatz. So werden auch kostenintensivere und aufwendige Zahnbehandlungen erschwinglich. Nachdem der Patient die Rechnung über die Zahnbehandlung erhalten hat muss diese beim Versicherer eingereicht werden.
Nicht jede Zahnzusatzversicherung bietet die gleichen Leistungen. Bei der Auswahl des Anbieters gilt es die Leistungen genau zu vergleichen und auch auf das Kleingedruckte zu achten. Neben Leistungen für zum Beispiel Inlays oder Implantate sollten auch Zusatzleistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder kieferorthopädische Behandlungen gegeben sein. Im Vorfeld sollte durch einen Zahnarztbesuch geklärt werden, welche Behandlungen nötig werden könnten. Häufig muss, bevor man die Leistungen im vollen Umfang nutzen kann, eine Wartezeit eingehalten werden.
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