24. Januar 2005
Wer bei einem Unfall Zähne verliert, hat gegen den Verursacher Anspruch auf Zahnersatz. Dieser kann auch höher sein als der Betrag, den gesetzliche Krankenkassen erstatten, berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau.
Dies gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm hervor, das einem Patienten die Kosten für Implantate zusprach, die der behandelnde Zahnarzt statt einer Brücke empfohlen hatte. (Aktenzeichen 27 U 151/00).
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