Im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung werden die Zähne gründlich von Belägen und Zahnverfärbungen befreit. Dies findet häufig mit Hilfe der Airflow-Technik statt. Obwohl die Airflow-Technik hauptsächlich während einer professionellen Zahnreinigung angewendet wird, kann diese Methode auch als ästhetische Maßnahme stattfinden und mit Verfahren wie dem Bleaching verglichen werden.
Bei der Airflow-Technik werden die Zähne von hartnäckigen Zahnbelägen, welche durch Zähneputzen nicht entfernt werden können, befreit. Auch lästige Zahnverfärbungen durch den Genuss von Tee, Kaffee oder Zigaretten werden so entfernt. Die Airflow-Technik bietet einen Schutz gegen Parodontitis, Karies und anderen Zahnerkrankungen.
Die Reinigung der Zähne geschieht mit einem Pulver-Wasserstrahlgerät. Aus dem Gerät trifft ein mit Hilfe von Druckluft erzeugter Strahl aus Wasser, Salz und Sand auf die Zahnoberfläche. Durch die abreibende Wirkung von Sand und Salz werden Beläge und Zahnstein entfernt und Zahnverfärbungen aus der oberen Zahnschmelzschicht abgetragen. Trotz des Einsatzes von Druckluft ist diese Methode sanft und schmerzfrei.
Da die feste Komponente des Strahls meist aus Natriumkarbonat besteht, wird die Behandlung von einem angenehmen Zitronengeschmack begleitet. Da die Airflow-Technik allerdings immer beliebter wird kann der Patient teilweise zwischen verschiedenen Geschmacksrichtungen wählen.
Um Verletzungen des Zahnfleisches zu vermeiden, sollte die Airflow-Technik nur von einem mit dieser Methode erfahrenen Zahnarzt durchgeführt werden. Die Behandlung ist ein bis zwei Mal im Jahr empfehlenswert. Nach der Behandlung der Zähne mit der Airflow-Technik sollte der Patient mindestens 3 Stunden weder rauchen, noch etwas essen oder Getränke wie Kaffee oder Tee zu sich nehmen. Die Zähne könnten sich durch den abgetragenen Schmelz stark verfärben.
Da die Zähne und vor allem die Zahnhälse nach der professionellen Zahnreinigung mit der Airflow-Technik meist empfindlich reagieren, sollte eine möglichst weiche Zahnbürste und Zahnpasta ohne hohe Abrasivität verwendet werden. Diese kosmetische Zahnbehandlung wird normalerweise nicht von der Krankenversicherung übernommen und muss privat bezahlt werden.
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21.04.13 | |
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