Mängelbehebung bei Tattoos

Von Marion Selzer
25. April 2012

Grundsätzlich haben Handwerker ein Recht auf Nachbesserung, wenn der Kunde mit der Fertigstellung nicht zufrieden ist. Doch was, wenn das Tattoo nicht ordentlich genug gestochen wurde? Muss sich der Kunde dann wieder unter die Hand des Tätowierers begeben? Nach Ansicht der Richter vom Amtsgericht München müssen sich unzufriedene Tattoo-Kunden eine Nachbesserung gefallen lassen.

Im Fall ging es um eine junge Frau, die sich ein Kreuz auf ihr Handgelenk hat tätowieren lassen, hinterher ihre Entscheidung jedoch bereute. Mit der Begründung, das Kreuz sei schief tätowiert, wollte sie eine kostenlose Laserentfernung einfordern. Der Betreiber erkannte jedoch, dass die Kundin selbst am Tattoo herum gefuscht hatte und bot ihr lediglich eine Nachbesserung an.

Daraufhin verlangte die Frau Schadensersatz, allerdings vergeblich. Zunächst hätte sie dem Tätowierer die Möglichkeit bieten müssen sein Werk nachzubessern, erst dann hätte sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Entschädigung gehabt, so die Richter.