CDU/CSU wollen ein Verbot von Schönheitsoperationen für Jugendliche

Von Laura Busch
20. Januar 2011

Gegen Schönheitsoperationen bei Minderjährigen spricht eine Vielzahl von Dingen. Zunächst einmal ist das Risiko - wie bei jeder Operation - sehr hoch. Doch häufig fehlt Jugendlichen auch noch die Fähigkeit, einzuschätzen, ob eine kosmetische Veränderung des Körpers wirklich nötig ist. Zumal sich dieser in der Regel auch noch im Wachstum befindet und sich so postoperativ ungewünschte Veränderungen ergeben können.

Die CDU/CSU wagt jetzt eine Vorstoß und will Schönheits-OPs für Jugendliche verbieten. Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, es also einen Unfall gegeben hat, Entstellungen oder körperliche Fehlstellungen, durch die Schmerzen entstehen, sollen diese korrigiert werden dürfen. Ein entsprechendes Positionspapier wurde bereits aufgesetzt, in dem es auch heißt, dass die Berufsbezeichnung des Schönheitschirurgen in Zukunft im ärztlichen Berufsrecht eingegliedert sein soll. Personen, die diesem Beruf nachgehen, sollten zudem die Pflicht zur Haftpflichtversicherung auferlegt bekommen. Insgesamt wolle man den Beruf sicherer machen, und schwarze Schafe aussortieren.