1. April 2010
In einem Piercingstudio kann man ein Piercing fachgerecht durchführen lassen. Dabei gibt es jedoch auch einige rechtliche Punkte zu beachten.
Um sich ein Schmuckstück an einer bestimmten Körperstelle, die verschönert werden soll anbringen zu lassen, sucht man in der Regel ein spezielles Piercingstudio auf. Dort wird das Durchstechen des Schmucks fachgerecht durchgeführt. Darüber hinaus erhält man in einem professionell geführten Studio auch wichtige Tipps zur Reinigung und Pflege des Schmuckstücks. Bei dem Besuch eines Piercingstudios ist jedoch auch die rechtliche Seite zu beachten.
Piercings sind vor allem bei jungen Leuten sehr beliebt. Obwohl in Deutschland prinzipiell jeder gepierct werden darf, benötigen junge Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dafür das Einverständnis ihrer Eltern. Dazu müssen sie in dem Piercingstudio ihrer Wahl eine schriftliche Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. In Österreich hingegen brauchen Jugendliche, die über 14 Jahre alt sind, keine Erlaubnis ihrer Eltern, um ein Piercing durchführen zu lassen.
2008 wurde in der Bundesrepublik Deutschland sogar eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, mit der ein grundsätzliches Verbot von Körpermodifikationen bei Minderjährigen erreicht werden soll. Ein Gesetz dazu wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, führen die meisten seriösen Piercingstudios grundsätzlich an Jugendlichen unter 14 Jahren keine Piercings durch.
Rein rechtlich gesehen handelt es sich beim Durchstechen einer bestimmten Körperstelle um eine Körperverletzung, die strafbar ist. Aus diesem Grund muss ein Kunde zumeist schriftlich sein Einverständnis zur Durchführung eines Piercings geben, damit der ausführende Piercer keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat. Sollte der Kunde jedoch vor dem Piercen nicht über die möglichen Risiken und Komplikationen informiert werden, die bei der Prozedur auftreten können, ist die Einverständniserklärung unwirksam, denn der Piercer unterliegt der Beratungspflicht. Das heißt, er muss den Kunden unbedingt auf eventuelle gesundheitliche Risiken wie z.B. Entzündungen, Nervenschädigungen oder Infektionen hinweisen, da er sonst rechtlich belangt werden kann.
Generell befindet sich das Piercing allerdings in einer rechtlichen Grauzone. So wurde bislang nicht klar definiert, wer zur Durchführung eines Piercings berechtigt ist oder nicht. Auch in den meisten anderen westlichen Ländern ist die Rechtssituation ähnlich wie in Deutschland.
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