Plastische Chirurgie - Penisverdickung löst Rechtstreit aus

Von Ingrid Neufeld
7. Mai 2014

Ein 46-jähriger wollte sich bei einem Chirurgen einer Penisverdickung unterziehen. Der Grund war seine leidenschaftliche Freundin, der er mehr Vergnügen bereiten wollte.

Penisverdickung ging schief - Klage vom Gericht abgewiesen

Doch dann wurde der Eingriff erst durchgeführt, als er seine Partnerin bereits gewechselt hatte. Zudem hätte ihm der Arzt zu viel des Mittels gespritzt. Der Mann klagte: "Ich konnte noch nicht einmal pinkeln gehen." Deshalb hätte er sich dann selber einen Gegenstoff verabreicht.

Der 46-jährige verklagte den Mediziner wegen Betrugs. Das Amtsgericht Darmstadt jedoch hatte den 43-jährigen Arzt für plastische und ästhetische Chirurgie freigesprochen. Es wies den Betrugsvorwurf zurück, da der Preis von 3500 Euro vorher abgesprochen und auch eingehalten worden sei.

Der Kläger riet nach seinen Erfahrungen allen von einer Penisverdickung ab. Er fühlt sich um 1600 Euro betrogen.