Behandlungsfehler in der Bikinizone: Frau erhält Schmerzensgeld

Von Laura Busch
29. Mai 2012

Haarentfernung per Laser ist als Alternative zu Wachs und Rasur im Moment ein großes Thema. Auch die sogenannte Impulslichttherapie wird von immer mehr Kosmetikstudios angeboten. Doch eine solche Behandlung birgt auch Risiken und war aktuell sogar Gegenstand einer Gerichtsentscheidung.

Eine Frau hatte geklagt, weil sie unzureichend über die Behandlung aufgeklärt worden war. Sie hatte nach mehreren Anwendungen, die durch das Personal des Studios nicht abgebrochen worden waren, obwohl die Frau Schmerzen hatte und die Haut sich gerötet hatte, Narben und Pigmentstörungen in der Bikinizone zurückbehalten. 2000 Euro hatte die Anwältin der Klägerin als Schmerzensgeld gefordert. Das Gericht ging noch weiter und verurteilte die Betreiber zu 4000 Euro Schmerzensgeld.