Krankhaft übergewichtig? Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung übernehmen

Von Marion Selzer
10. Dezember 2012

Wie die Richter vom Sozialgericht Chemnitz bindend geurteilt haben, müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Fettabsaugung übernehmen, wenn die Fettansammlung aufgrund einer Krankheit beruht. Im Fall ging es um eine 34 Jahre alte Frau mit ausgeprägten Reiterhosen.

Ihre Krankenkasse wollte die OP zunächst nicht zahlen, sondern auf alternative Verfahren vertrösten. Die Frau zog vor Gericht. Mit Erfolg. Wenn eine Krankheit vorliegt, die für die ausgeprägten Fettansammlungen verantwortlich ist, müssen Kassen künftig einen operativen Eingriff bezahlen. Schließlich seien Alternativ-Behandlungen in einem ausgeprägten Stadium nicht mehr effektiv.