10. Juni 2006
Das Sozialgericht Koblenz hat unter Aktenzeichen S 11 KR 467/05 entschieden, dass die Kosten für eine Brustvergrößerung auch dann nicht von der Krankenkasse übernommen werden müssen, wenn die Frau wegen ihrer kleinen weiblichen Brust an psychischen Problemen leidet. Ist eine Frau von psychischen Problemen betroffen, dann können diese auch mit einer Psychotherapie behandelt werden.
Eine Versicherte, die sich vor dreißig Jahren die Brust wegen psychischen Problemen vergrößern ließ, wollte mehr als 2000 Euro für neue Brustimplantate von der Krankenkasse haben. Die Kasse hätte zwar die Operationskosten für die Entfernung übernommen, war aber nicht bereit, die Kosten für die neuen Implantat zu tragen.
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