TÜV-Rheinland muss deutschem PIP-Opfer kein Schmerzensgeld zahlen

Von Melanie Ruch
31. Januar 2014

Obwohl der französische Hersteller für Brustimplantate PIP regelmäßig vom TÜV-Rheinland kontrolliert wurde, konnte die Firma ihre Billigimplantate mit gefährlichem Industriesilikon an tausene Frauen bringen. Nachdem der Skandal nun schon längst aufgeflogen ist, wollen Frankreichs Gerichte neben PIP auch den TÜV zu Schmerzensgeldzahlungen heranziehen.

Eine betroffene Frau aus Ludwigsburg hat den TÜV nun auf Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro verklagt, allerdings vergeblich. Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des TÜV mit der Begründung, dass der TÜV lediglich die Aufgabe hatte das Qualitätssicherungssystem der Herstellerfirma zu prüfen, nicht aber die hergestellten Produkte selbst.

Für die Prüfung der Produkte seien stattdessen die staatlichen Behörden in Frankreich zuständig gewesen.