22. August 2007
Gesetzliche Krankenkassen müssen auch dann nicht für chirurgische Brustkorrekturen aufkommen, wenn die Frauen unter ihren zu großen oder zu kleinen Brüsten leiden, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau.
Das hat das Bundessozialgericht Kassel in mehreren Urteilen entschieden. (z.B. Aktenzeichen B 1KR9 / 04R)
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