Gesetzliche Krankenkassen zahlen keine Brustkorrekturen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. August 2007

Gesetzliche Krankenkassen müssen auch dann nicht für chirurgische Brustkorrekturen aufkommen, wenn die Frauen unter ihren zu großen oder zu kleinen Brüsten leiden, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau.

Das hat das Bundessozialgericht Kassel in mehreren Urteilen entschieden. (z.B. Aktenzeichen B 1KR9 / 04R)