Wasserstoffperoxid zuhause verboten - Bleaching nur noch beim Zahnarzt

Wissenswertes für den möglichst schonenden Kampf gegen Ablagerungen und Verfärbungen

Von Nicole Freialdenhoven
7. Januar 2013

Strahlend weiße Zähne sind das neue Must-Have: Immer mehr Menschen hellen mit Bleaching ihre Zähne auf. Besonders beliebt waren bislang günstige Bleaching-Sets aus der Drogerie, bei denen das Bleaching zuhause erfolgt.

Doch damit ist nun Schluss: Die EU erließ eine neue Verordnung wonach nur noch Zahnärzte Produkte benutzen dürfen, die mehr als 0,1% Wasserstoffperoxid enthalten - und das sind eigentlich alle Bleaching-Sets. Bislang waren Bleachingmittel mit bis zu 6% Wasserstoffperoxid auch in Drogerien und Apotheken erhältlich.

Bleaching vom Fachmann

Das Bleichen der Zähne sollte ohnehin besser einem Fachmann überlassen werden, der die richtige Dosierung bestimmt und vorher eine professionelle Zahnreinigung durchführt. Bleaching darf zudem nicht durchgeführt werden, wenn eine Karies- oder Zahnfleischerkrankung vorliegt. Gerade bei älteren Menschen raten Zahnärzte auch häufig von zu starkem Bleaching ab, da strahlend weiße Zähne mit zunehmendem Alter einfach unnatürlich wirken.

Der Kampf gegen Verfärbungen

Patienten sollten zudem wissen, dass nur natürliche Zähne aufgehellt werden können. In diesen haben sich im Laufe der Jahre Farbstoffe aus Lebensmitteln eingelagert, die mit Hilfe des Bleichmittels wieder entfernt werden können.

Bei Kronen und Füllungen ist dies jedoch nicht möglich. Bei letzteren kann es sogar vorkommen, dass sie durch einen stark aufgehellten Zahn dunkel durchschimmern. Eine gründliche Beratung ist daher vor dem Bleaching unverzichtbar.