Kind bekommt Ohrloch - Eltern willigen ein, dennoch Klage wegen Körperverletzung?

Von Marion Selzer
3. September 2012

Obwohl die Eltern eines drei Jahre alten Mädchens der Stechung von Ohrlöchern zugestimmt hatten, haben sie die Angestellten des ausführenden Tatoo-Studios auf Schmerzensgeld verklagt.

Dem Kind wurden zeitgleich die beiden Löcher gesetzt und das auch noch in unterschiedlicher Höhe. Das Mädchen habe dabei ein Trauma erlitten und die Eltern verlangten eine finanzielle Entschädigung. Die Richter des Amtsgericht Berlin sprachen dem Kind 70 Euro Schmerzensgeld zu und überlegen, ob es sich beim Stechen von Ohrlöchern bei Kleinkindern sogar um eine Körperverletzung handelt, unabhängig davon, ob die Eltern damit einverstanden sind oder nicht.

So sahen auch die Richter vom Landgericht Köln die Beschneidung eines Jungen als eine Körperverletzung an, und das, obwohl die Eltern der Beschneidung zugestimmt hatten.