Bei Ohrringen für Kinder gibt es keine Altersgrenze - Aber das sollten Eltern beachten

Von Melanie Ruch
28. März 2014

Vor allem Eltern von Mädchen wissen, wie sehr sich oft schon die Kleinsten Körperschmuck wünschen. Es fängt an mit Ketten und Ringen und irgendwann geht es mit Ohrringen, Piercings und Tattoos weiter.

Da es für Piercings und Tattoos keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze in Deutschland gibt, entscheiden die entsprechenden Berufsverbände über derartige Regelungen.

Berufsverband entscheidet über Altersgrenze

Während Piercings und Tattoos dabei meist erst Jugendlichen ab 16 Jahren mit Einverständnis der Eltern vorbehalten sind, dürfen Ohrlöcher dagegen schon den Kleinsten gestochen werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte rät von Ohrlöchern bei Kleinkindern jedoch ab.

Gesundheitliche Risiken und mögliche Komplikationen

Jeder Eingriff am intakten Körper könne als Körperverletzung gesehen werden und das sei besonders bei Kindern sehr problematisch, so der Verband. Auch wenn das Ohrlochstechen harmlos erscheint, können während und nach dem Stechen schmerzhafte Komplikationen auftreten, die ein Kind im Vorfeld nicht abschätzen kann.

Erst ab 14 Jahren, wenn ein Kind auch strafmündig ist, sollte es selbst darüber entscheiden dürfen, ob es Ohrlöcher haben möchte oder nicht, selbstverständlich aber auch dann nur mit dem Einverständnis der Eltern, rät der Verband.