Weichspüler als Droge

Drogengefahr: Weichspülerverbot in Gefängnissen

Von Ingo Krüger
28. Februar 2011

Rauschgiftkonsum im Gefängnis ist leider keine Seltenheit. Nach offiziellen Angaben aus dem Justizministerium ist in Nordrhein-Westfalen jeder dritte Häftling drogenabhängig, von den weiblichen Inhaftierten sogar jede zweite. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Remscheid traten nun Probleme mit einem ungewöhnlichen, aber dennoch gefährlichen Rauschmittel auf: Weichspüler.

Gamma-Butyrolacton in Nasensprays

Im Gefängnis von Remscheid stieg in der letzten Zeit der Bedarf an Nasenspray rasant an. Zudem schlug bei einer Überprüfung ein Spürhund an. Eine Analyse im Labor lieferte nun den Beweis. In dem Sprühfläschchen befand sich Weichspüler. Dieser beinhaltete Gamma-Butyrolacton (GBL), ein mit Gamma-Hydroxie-Buttersäure (GHB) verwandter Stoff, der auch in K.-o.-Tropfen vorkommt. GBL ist im Gegensatz zu GHB frei verkäuflich. Die JVA Remscheid hat nun die Benutzung von Weichspülern in der Anstalt untersagt.

Vorhandensein von GBL in Waschmitteln bislang unbekannt

Die Leiterin des Gefängnisses, Katja Grafweg, erklärte, dass der Gebrauch des Rauschmittels im Extremfall sogar zum Tode führen könne. Fachleute wiesen auf die Gefahr einer Schädigung des Nervensystems hin.

Dem Industrieverband für Waschmittel ist das Vorhandensein von GBL in Weichspülern unerklärlich. Dass diese chemische Substanz in den Waschmitteln vorkomme, sei ihnen nicht bekannt.