Verstopfte Toilette durch Wattestäbchen, darf Vermieter Schadensersatz fordern?

Hallo! Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Meine Toilette was verstopft, der Vermieter hat einen Reinigungsdienst bestellt, um das Abflussrohr zu reinigen. Es stellte sich heraus, daß die Verstopfung durch einige Wattestäbchen entstanden sind. Mein Vermieter will, daß ich die Reinigunskosten übernehme. Darf er das von mir einfordern? Brauche eure Hilfe. Vielen Dank! Gruß katy501

Antworten (3)
DTech
Pff..naja

Also wenn du es warst, mit Vorwand. denne schon!
weil eigentlich weiss jeder, dass man Hygiene Artikel nicht in einer Toilette entsorgt, sondern im Eimer mit einem Müllsack. Sowas muss Extern entsorgt werden. Aber da es "NUR" Wattestäbchen waren.. ist das eigentlich übertrieben!

Klär das mal mit deinem Vermieter.. Rechtskunde, - Hilfe beim Anwalt einholen!

LG & Viel Glück!

Glaube ich nicht

Also, da würde ich zunächst einmal in den Mietvertrag schauen. .. Hast Du Dir die (angeblichen) Wattestäbchen zeigen lassen? Hatten die die gleiche Farbe (gibt ja viele verschiedene) wie die, die Du entsorgst? Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass Wattestäbchen die Ursache waren. Die sind doch kürzer als so ein Rohr breit ist!? Meine Töchter und ich verbrauchen vor allem durchs Abschminken etwa eine Packung, also 200, pro Woche, aber die Toilette ist beim Entsorgen noch nie verstopft, selbst wenn wir 10 Stäbchen auf einmal wegspülen!

Ich würde sagen: JA!

Wattestäbchen, Tampons, Binden, Zigaretten, usw. gehören NICHT ins Klo!
Wenn dadurch das Klo verstopft, ist es doch eine unsachgemäße Verwendung der Schüssel, wofür der Vermieter die Reinigungskosten duchreichen darf.

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