"Made in Germany"-Kondom muss aus Deutschland sein

Bei einem Fertigungsprozess im Ausland ist die Bezeichnung "Made in Germany" nicht gerechtfertigt

Von Ingo Krüger
12. März 2015

"Made in Germany" (englisch für "Hergestellt in Deutschland") ist für viele Menschen nicht nur eine Herkunftsbezeichnung, sondern auch ein Gütesiegel. Auch wenn Hersteller ihre Produkte zum großen Teil im Ausland fertigen, dürfen sie diese als "Made in Germany" bezeichnen.

Beschluss des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieser Regelung jetzt jedoch enge Grenzen gesetzt (Az.: I ZR 16/14). Haben bei der Herstellung eines Kondoms wesentliche Fertigungsschritte im Ausland stattgefunden, gelten Werbeaussagen zum Vertrieb wie "Made in Germany", "deutsche Markenware" oder "deutsche Markenkondome" als irreführend und sind daher nicht zulässig.

Behandelter Fall

Im vorliegenden Fall hatte eine Interessengemeinschaft deutscher Kondomhersteller einen Erotikvertrieb verklagt. Dieser ließ Präservative im Ausland anfertigen und in Deutschland lediglich einsiegeln, verpacken und die Qualitätskontrolle durchführen.

Dies, entschied jetzt der BGH, habe aber mit dem eigentlichen Fertigungsprozess nichts zu tun. Die Bezeichnung "Made in Germany" sei daher nicht gerechtfertigt. Mit diesem Slogan dürften Unternehmen beim Verbraucher keine unzutreffenden Erwartungen wecken.