Kondome "Made in Germany" müssen auch in Deutschland hergestellt sein

Von Dörte Rösler
27. Juni 2014

Bei Kondomen ist optimale Qualität gefragt. Wer ein Produkt mit dem Zusatz "Made in Germany" kauft, darf deshalb auch erwarten, dass das Verhüterli in Deutschland hergestellt wurde. Werbeaussagen wie "deutsche Markenware" sind nicht zulässig. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm gefällt.

Weiterverarbeitete Importware aus dem Ausland

Geklagt hatte die Interessengemeinschaft deutscher Kondomhersteller, die den Verbraucher durch die Werbung eines Bielefelder Erotikvertriebs in die Irre geführt sah. Das Unternehmen importierte Kondom-Rohlinge aus dem Ausland, die im heimischen Werk nur noch befeuchtet, verpackt und versiegelt wurden. Stichprobenartig kontrollierten die Mitarbeiter außerdem die Dichtigkeit und Reißfestigkeit der Präservative. Anschließend kamen die Kondome als "deutsche Markenproduktion" in den Handel.

Produktion sollte im Inland laufen

Das darf nicht sein, befanden die Richter. Versiegeln, Verpacken und Qualitätskontrolle hätten mit der eigentlichen Produktion nicht zu tun. Auch wenn die Kondome die Anforderungen des Gesetzes für Medizinprodukte erfüllen, dürfen sie nicht als "Made in Germany" beworben werden.