4. Oktober 2003
Die EU-Kommission in Brüssel hat beschlossen, dass ab 11. März 2005 alle Kosmetikprodukte mit einer Haltbarkeitsdauer von mehr als 30 Monaten ein Verfallsdatum auf der Verpackung tragen müssen.
Dies gilt vor allem auch für Sonnencremes, da deren Schutzwirkung nach einer gewissen Zeit nachlassen kann.
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