Badesalze und Räucherwerke fallen zukünftig vermutlich unter das Betäubungsmittelgesetz

Von Marion Selzer
9. Dezember 2011

Synthetische Rauschdrogen, auch "Legal Highs" genannt, zählen vermutlich doch bald zu den Betäubungsmitteln. Legal Highs sind meistens synthetische Substanzen, die als "Badezusätze" und "Räuchermischungen" vertrieben werden. Solche Substanzen waren bis lang ganz legal im Handel erhältlich.

Jetzt prüft die Bundesregierung, ob die Legal Highs auch weiterhin frei verkäuflich bleiben, oder zu den Betäubungsmitteln gezählt werden.