27. Juni 2007
Männer mit Glatze haben kein Recht auf Kostenerstattung einer Perücke. Dies hat das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in einem Urteil beschlossen. Damit wurde das Urteil des zuständigen Sozialgerichts bestätigt. Bei Kindern und Frauen sei dies wiederum etwas anderes, da es hier biologisch gesehen eher selten vorkommt, eine Glatze zu bekommen.
Anstoß dieses Prozesses war die Klage eines Mannes, der von seiner Krankenkasse nicht die Kosten für ein Haarteil erstattet bekommen hatte.
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