17. Februar 2010
Blondierungsmittel können in ungeübten Händen schnell zu Verätzungen der Kopfhaut führen. Friseursalons sind dann verpflichtet, gewisse Summen Schmerzensgeld zu zahlen.
Eine Kundin aus Coborg hatte alles andere als Glück, denn ihr Friseur hinterließ eine fünf mal fünf Zentimeter große, kahle Stelle auf ihrem Hinterkopf. Die Frau klagte daraufhin und forderte 20.000 Euro Schadensersatz, da ihre Heiratschancen durch ihr jetziges Aussehen gemindert würden.
Da man heutzutage Haare implantieren lassen kann, bot die Chefin des Friseursalons der geschädigten Kundin nur zwischen 1.000 und 5.000 Euro an. Schließendlich entschied das Landesgericht zu Gunsten des Salons, da die besagte kahle Stelle nur bei gehobenem Haar sichtbar würde und somit keine Entstellung vorliege.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
10.02.12 | |
![]() | HAAREFäRBEN |
![]() | HAAREFäRBEN |
20.01.12 | |
![]() | HAAREFäRBEN |
14.01.12 | |
![]() | HAAREFäRBEN |
10.01.12 | |
![]() | HAAREFäRBEN |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Haarefärben Forum

