Krankenkasse muss Perücke für Männer mit Glatze nur in Ausnahmefällen bezahlen

Bundessozialgericht urteilt: Die Kosten einer Kunsthaarperücke werden generell nicht von der Krankenkasse übernommen

Von Ingo Krüger
23. April 2015

Eine Glatze ist für Männer in den meisten Fällen nicht entstellend. Sie haben daher keinen Anspruch auf eine Perücke, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die Haarlosigkeit auch Brauen, Wimpern und Bart betrifft und bei Kindern und jungen Männern im Alter bis etwa 30 Jahren auftritt. Nur dann muss die Krankenkasse eine Perücke bezahlen.

Vorliegender Fall

Im vorliegenden Fall hatte ein 76 Jahre alter Mann aus dem westpfälzischen Contwig geklagt, der seit 1983 an vollständiger Haarlosigkeit leidet. Bis 2006 bezahlte die Krankenkasse die Perücke. Danach lehnte die Kasse den Antrag auf Kostenübernahme ab.

Dies akzeptierte der 76-Jährige jedoch nicht und zog vor Gericht. Er leide an seiner Haarlosigkeit und sei deshalb in Therapie, erklärte er. Außerdem fühle er sich diskriminiert, weil Krankenkassen Frauen in ähnlichen Fällen eine Perücke bezahlen würden.

Urteil der Richter

Dies beeindruckte die Richter jedoch nicht. Altersbedingt würden viele Männer ihre Haarpracht ganz oder teilweise verlieren, so das BSG. Dies sei in der Regel kein so schwerwiegendes Problem, dass die Krankenkasse grundsätzlich für eine Perücke aufkommen müsse. Ein kahler Kopf würde bei Männern nicht als störend wahrgenommen.

Die Kosten für seine ärztlich verordnete Kunsthaarperücke zum Preis von 820 Euro muss der 76-Jährige nun selbst bezahlen.