Wenn der Friseur pfuscht darf die Zahlung verweigert werden

Von Nicole Freialdenhoven
18. März 2013

Es ist der Alptraum jeder modebewussten Frau (und so einiger Herren): Der Friseur hat Murks gemacht und der Schnitt ist völlig missraten. Ärgerlich ist vor allem, wenn viel mehr abgeschnitten wurde als gewünscht und es nun Wochen oder gar Monate dauert, bis die alte Länge wieder hergestellt ist.

Immerhin: Hat der Friseur gepfuscht, kann der Kunde die Zahlung verweigern. Darauf weisen Verbraucherzentralen immer wieder hin.

Wenn der Kunde für den Haarschnitt Platz im Friseurstuhl nimmt, geht er mit dem Friseur einen Vertrag ein. Wurde die Arbeit mangelhaft durchgeführt, gilt wie bei anderen Handwerksarbeiten auch hier, dass der Kunde vom Vertrag zurück treten darf und nicht zahlen muss.

Allerdings ist es oftmals schwierig, seine Ansprüche durchzusetzen, denn dazu muss meistens ein Zeuge vorhanden sein, der genau gehört hat, was der Kunde "bestellt" hat. Dies könnte zum Beispiel ein anderer Kunde beim Friseur sein, der das anfängliche Beratungsgespräch mitgehört hat.

Kommt ein Fall vor Gericht, urteilen die Richter häufig zugunsten des Friseurs: Schließlich könnten Kunden ja im Spiegel sehen, was geschieht und eingreifen, wenn die Schere zu hoch angesetzt wird.

Schmerzensgeld ist bei verschnittenen Haaren auch nicht drin - dazu müsste schon z.B. durch eine unsachgemäße Färbung die Kopfhaut geschädigt werden.