Hotpants zu sexy, Jogginghosen zu lässig? Was darf in der Schule getragen werden?

In Deutschland dürfen Schulen selbst eine Hausordnung festlegen und auf dieser bestehen

Von Cornelia Scherpe
17. November 2015

Seit in Schwaben die Schulleitung einer dortigen Gemeinschaftsschule allen Schülerinnen und Schülern das Tragen von Jogginghosen offiziell verbieten möchte, gibt es eine Diskussion in Deutschland:

Schulen dürfen eine eigene Hausordnung festlegen

Der erste Blick geht Richtung Gesetz. In Deutschland gibt es keine übergeordnete Regel, die bestimmte Kleidungsstile an Schulen verbietet oder vorschreibt. Was jedoch sehr wohl gesetzlich geregelt ist: Das Recht der Schulen, auf eine eigene Hausordnung zu bestehen.

Das bedeutet, dass jede Schulleitung einen Regelkatalog für ihre Räumlichkeiten aufstellen kann. Wer sich an der Schule einschreibt, akzeptiert diese Hausordnung und ist dazu verpflichtet, den Regeln auch zu folgen.

Schulvorschriften zu dem Bedecken von Bauch, Brust und Oberschenkeln

Es gibt beispielsweise bereits Schulen, die ihren Schülerinnen und Schülern eine komplette Bedeckung von Brust und Bauch vorschreiben. In den heißen Sommermonaten muss also wenigstens ein Top getragen werden, dass bis zur Hose, beziehungsweise bis zum Rock reicht.

Auch in Sachen Hotpans gibt es Schulen mit entsprechender Kleiderordnung. Hier dürfen die Jugendlichen nur Hosen tragen, die wenigstens die Oberschenkel komplett verdecken.

Vorschriften in Sachen Sprüche, Ausdrücke und Motive

Andere Vorschriften beziehen sich nicht auf das Zeigen von Haut, sondern auf Motive und Sprüche. So ist es an vielen Schulen verboten, Kleidung und Rücksäcke mit fremden- oder frauenfeindlichen Ausdrücken zu tragen. Es liegt also in der Hand der jeweiligen Schule, welche Kleidervorschriften vorgegeben werden und es ist daher legal, dass die Schule in Schwaben gemeinsam mit den Eltern aktuell an einer Kleiderordnung für alle Schüler bastelt.

Tragen religiöser Kleidung ist erlaubt

Ein gesonderter Punkt ist das Tragen religiöser Kleidung. Eine Schule kann Musliminnen nicht das Tragen ihres Kopftuches verbieten. Ebenso wenig darf man christlichen Kindern religiöse Zeichen untersagen, oder Anhängern des Hinduismus den Turban absprechen.

Allerdings endet diese Religionsfreiheit, wenn die Ausübung der privaten Religion dem staatlichen Bildungsauftrag der Schule entgegenläuft. Muslimische Schülerinnen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen. 2013 entschied dabei das Bundesverwaltungsgericht, dass sie dafür normale Schwimmbekleidung oder einen Burkini anziehen dürfen.