26. Januar 2010
Wer sich im Karneval kostümiert, sollte aber darauf achten, dass er beim Autofahren nicht durch das Kostüm behindert wird, denn sonst kann bei einer Polizeikontrolle der Führerschein plötzlich weg sein, wie auch die Allianz Versicherung warnt.
Zusätzlich gilt wie immer beim Autofahren, Alkohol ist tabu, denn schon bei 0,25 mg/l in der Atemluft ist der "Lappen" für einen Monat erst einmal weg, wobei noch ein Bußgeld von 500 Euro fällig werden und auch Flensburg lässt mit vier Punkten grüßen. Wer sich sogar auffällig im Straßenverkehr bewegt und bei der Kontrolle stolze 1,1 Promille vorweisen kann, für den wird es noch etwas härter, denn der Führerschein ist sofort weg und in Flensburg werden sieben Punkte ins Register eingetragen.
Hierbei handelt es sich sogar um eine Straftat, so dass noch eine saftige Geldstrafe dazukommt. Also besser im Karneval das Auto stehen lassen und mit dem Taxi oder mit den öffentlichen Bussen und Bahnen fahren, dabei darf man auch ungestört als Pirat mit Augenklappe und "Holzbein" unterwegs sein. Übrigens sollten auch Fahrradfahrer sich an die Regeln halten, denn bei Alkohol am Lenker kann auch der Führerschein eingezogen werden.
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