In welchen Fällen Airlines für verlorenes Gepäck aufkommen müssen

Von Thorsten Hoborn
22. April 2010

Schwere Unwetter oder technische Probleme können dazu führen, das ein Flug gecancelt wird. Verweist man auf die turbulenten Ereignisse der letzten Woche, können auch unvorhergesehene Vulkanausbrüche fast den kompletten Flugverkehr lahmlegen. Doch in welchen Fällen muss eine Fluggesellschaft eigentlich Schadensersatz für abhanden gekommenes Gepäck leisten? Reisende sind oft gezwungen, Stunden oder Tage vor Ort auf die nächste Verbindung zu warten, doch nicht immer ist ihr Hab und Gut vor Diebstahl sicher.

Prinzipiell gilt: Haben Reisende den Check-In einmal passiert, sind die Airlines offiziell verantwortlich und müssen für verlorene Gepäckstücke haften. Wird ein Koffer vor dem Einchecken gestohlen, haftet der Reisende selbst. Vergleichbar ist dies mit großen öffentlichen Plätzen oder Einkaufszentren, deren Besitzer wohl kaum für eine gestohlene Handtasche haftbar gemacht werden könnten.