Tipps für Sofortmaßnahmen und schnellen Ersatz bei Verlust wichtiger Karten und Unterlagen

In unserem Leben gibt es einige Dinge, welche wir früher oder später unbedingt brauchen und doch immer wieder gerne verlieren. Meist sind diese Gegenstände handlich und klein und sind im Alltag ein ständiger Begleiter. Manchmal brauchen wird diese Dinge aber auch eigentlich fast nie und bemerken deren Verlust erst Jahre später, wenn sie doch einmal benötigt werden. Die Rede ist hier von EC-Karten, Führerscheinen, Geburtsurkunden, Handys, Kreditkarten und Reisepässen. Die folgenden hilfreichen Sofortmaßnahmen können zum Schutz vor Missbrauch von essentieller Bedeutung sein.

Maria Perez
Von Maria Perez

Doch was sollte man tun, sobald man feststellt, dass einem der jeweilige Gegenstand abhanden gekommen ist. In Panik geraten, schnell nach einem Ersatz suchen oder gar eine Anzeige gegen Unbekannt stellen? Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten.

Stattdessen gibt es je nach Gegenstand viele unterschiedliche Tipps, welche Sofortmaßnahmen ergriffen werden können und wie man zeitnah einen passenden Ersatz erhält.

Besonders die Sofortmaßnahmen können dabei von essentieller Bedeutung sein. Schließlich können viele der genannten Gegenstände auch leicht durch einen Finder oder gar einen Dieb missbraucht werden. Wird dann nicht schnell genug gehandelt, dann kann es sein, dass beispielsweise ein Großeinkauf mit der EC-Karte getätigt wurde oder die neue Handyrechnung in den vierstelligen Bereich geht.

Schutz vor Missbrauch und schneller Ersatz

Das Ergreifen dieser Sofortmaßnahmen dient demnach auch der eigenen Sicherheit. Auf gesetzliche Unterstützung kann man sich dabei übrigens nur bedingt verlassen. So sieht es auch der Gesetzgeber vor, dass der Eigentümer erst dann vor Missbrauch geschützt ist, sobald den eigenen Pflichten im Sinne der Sofortmaßnahmen nachgekommen wurde.

Dem Betroffenen ist es aber oft nicht nur wichtig, dass man gegen Missbrauch geschützt ist. Stattdessen ist es häufig auch von Bedeutung, möglichst schnell einen Ersatz für den verlorenen Gegenstand zu erhalten. Hier denke man an den Verlust des Reisepasses einen Tag vorm Abflug in den Urlaub oder an den Verlust des Handys, welches man unbedingt als tägliches Kommunikationsmittel im beruflichen und privaten Bereich benötigt.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, sobald Sie einen der genannten Gegenstände vermissen und nicht finden können. Grundsätzlich sollte man also nicht in Panik verfallen, sobald man etwas nicht finden kann. Stattdessen sollten einfach die folgenden Tipps befolgt werden, um den Schaden des Verlustes möglichst gering zu halten.

EC-Karte verloren

Zunächst einmal sollte man sich natürlich vergewissern, dass die EC-Karte tatsächlich nicht mehr auffindbar ist. Dieser banal wirkende Tipp wird an dieser Stelle deshalb angebracht, da die EC-Karte schnell innerhalb des Geldbeutels verloren gehen kann - wenn diese etwa in ein anderes Fach rutscht - oder aber aus dem Geldbeutel in die Hand- oder Hosentasche gerät.

Karte sperren lassen

Kann die EC-Karte auch nach dieser zweiten Überprüfung nicht gefunden werden, dann sollte die Karte sofort gesperrt werden. Hierzu muss eine entsprechende Sperrhotline angerufen werden, welche sich je nach Bank unterscheidet. Am leichtesten lässt sich diese Nummer durch eine kurze Internetrecherche finden.

Führt diese zu keinem Erfolg oder ist gerade kein Online Dienst verfügbar, kann sich auch an die zentrale Sperrannahmestelle gewandt werden, welche unter der Rufnummer 49(0)1805021021 erreicht werden kann.

Während des Anrufs sollte dabei auch gleich noch notiert werden, wann die Sperre erfolgt ist und mit welchem Mitarbeiter man verbunden war. So kann man in möglichen späteren strittigen Situationen beweisen, dass man die Karte rechtzeitig hat sperren lassen.

Neue Karte beantragen

Nach einer solchen Sperrung der Karte kann direkt eine neue beantragt werden. Deren Anfertigung und Versand dauert allerdings in der Regel mindestens ein bis zwei Wochen. Sollte man deshalb kurzfristig auf entsprechende finanzielle Mittel angewiesen sein, sollte ein ausreichender Betrag in Bargeld abgehoben werden.

Die Folgen des Verlustes können jedoch trotz einer rechtzeitigen Sperre fatal ausfallen. So kann in vielen Geschäften mit einer EC-Karte eingekauft werden, ohne dass der PIN eingegeben oder die Unterschrift vorgelegt werden müsste. In einem solchen Fall kann es dann sein, dass der Finder oder Dieb der Karte mit dieser einkauft, was entsprechende finanzielle Schäden nach sich zieht.

Allerdings hat man in einem solchen Fall gute Chancen, in einer juristischen Auseinandersetzung mit den Geschäften zu gewinnen und das Geld zurückerstattet zu bekommen.

Dieser Anspruch entfällt, sobald der PIN während des Einkaufs benutzt wurde. In diesem Fall hat man selbst im Vorfeld fahrlässig gehandelt, indem der PIN beziehungsweise Hinweise auf diesen im Geldbeutel aufgehoben wurden.

Führerschein verloren

Verloren oder gestohlen worden?

Zunächst einmal ist es wichtig festzustellen, ob der Führerschein geklaut wurde oder ob es nicht doch wahrscheinlicher ist, dass dieser einfach verloren gegangen ist. Diese Unterscheidung ist im Falle des Führerscheins von zentraler Bedeutung. Wurde dieser nämlich geklaut, kann nicht nur eine Anzeige erstattet werden, sondern es wird auch ein temporärer Ersatzführerschein ausgehändigt.

Ist dieser hingegen verloren gegangen, kann ein neuer Führerschein beantragt werden, dessen Anfertigung und Lieferung etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Beantragung eines Ersatzführerscheins

Auf alle Fälle muss man den Verlust also sofort melden. Im Falle eines Diebstahls sollte sich dabei zuerst an die Polizei gewandt werden, wohingegen ein Verlust eine Meldung bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde notwendig macht. Um einen Ersatzführerschein beantragen zu können, benötigt man zum einen ein biometrisches Lichtbild, welches all jenen Kriterien gerecht werden muss, welche auch beim Ausweis Anwendung finden. Das Bild muss somit den gesamten Kopf zeigen, 45x35 mm groß und frontal aufgenommen sein.

Daneben muss noch eine eidesstattliche Bestätigung abgegeben werden, in welcher bestätigt wird, dass der Führerschein tatsächlich verloren gegangen ist. Dabei kann insgesamt mit Kosten von etwa 70 Euro gerechnet werden.

Beantragung einer Befreiung der Führerscheinmitführpflicht

Letztlich kann es noch sein, dass man aufgrund beruflicher oder privater Gründe trotz des Verlusts des Führerscheins weiter fahren muss. In diesem Fall kann eine Befreiung der Führerscheinmitführpflicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, welche sofort wirksam wird.

Lediglich das Fahren im Ausland ist dann nicht möglich. Im Inland greift diese Befreiung dann aber solange, bis der Ersatzführerschein ausgehändigt wurde.

Geburtsurkunde verloren

Prinzipiell sind nach dem Verlust einer Geburtsurkunde keine Sofortmaßnahmen nötig. Schließlich kann dieses Dokument nicht oder nur sehr bedingt durch fremde Personen missbraucht werden. Aus diesem Grund muss man sich hier lediglich darum kümmern, dieses Dokument neu ausstellen zu lassen.

Beantragung einer neuen Geburtsurkunde

Beantragt wird eine neue Geburtsurkunde im Standesamt der Gemeinde, wo man geboren wurde. Hierzu benötigt man dann den Personalausweis und den Antrag auf die Ausstellung dieses Dokuments, welcher im Standesamt erhältlich ist. Zudem ist es von Vorteil, diese Beantragung selbst vorzunehmen.

So sollte man während dieses Prozedere unter anderem den vollständigen Namen und das Geburtsdatum benennen können. Können diese Daten nur mangelhaft wiedergegeben werden, dann muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden, da das Standesamt weitere Recherchen unternehmen muss.

Zudem kann eine Geburtsurkunde nicht von jeder beliebigen Person beantragt werden. Stattdessen haben nur direkte Verwandte oder Ehegatten des Betroffenen und der Betroffene selbst das Recht, dieses Dokument zu beantragen. Letztlich ist es noch wichtig zu wissen, dass bei der Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde Gebühren fällig werden, welche sich je nach Bundesland unterscheiden.

Handy verloren

Zunächst einmal sollte man sich vergewissern, dass sich das Handy nicht doch in der Nähe befindet und man es gerade einfach nicht auffinden kann. Hierzu empfiehlt es sich einerseits, die eigene Rufnummer mit einem anderen Gerät anzurufen. Ein mögliches Klingeln verrät einem dann, wo sich das Gerät gerade befindet.

Sollte das gesuchte Handy jedoch auf lautlos geschaltet sein, kann diese Suche auch per Bluetooth vorgenommen werden. In einem solchen Fall weiß man dann zwar nicht, wo sich Handy befindet. Allerdings kann man zumindest feststellen, ob sich das gesuchte Gerät gerade in der Nähe befindet.

SIM-Karte sperren lassen

Konnte mit Hilfe dieser Maßnahmen ausgeschlossen werden, dass sich das Handy noch im eigenen Besitz befindet, sollte sofort die SIM-Karte gesperrt werden. Hierzu sollte Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen werden, dessen Kundenservice dann die Sperrung der SIM-Karte veranlasst. Ansonsten kann es sein, dass der Dieb oder mögliche Finder des Geräts anfängt, auf die eigenen Kosten zu telefonieren, zu surfen oder gar kriminelle Aktivitäten zu tätigen. Um die Sperrung vornehmen zu können, ist allerdings die Angabe

  • der Rufnummer,
  • der SIM-Kartennummer und
  • einer eventuellen Kundennummer

nötig. Aus diesem Grund sollte man sich all diese Daten bereits im Vorfeld notieren, um diese im Ernstfall sofort parat zu haben. Ansonsten können diese Daten auch den Vertragsunterlagen entnommen werden.

Diebstahl melden

Neben der Sperrung der SIM-Karte sollte man das Handy auch bei der Polizei als gestohlen melden, sobald der Verdacht des Diebstahls besteht. Hier muss dann die Gerätenummer, die so genannte IMEI-Nummer, angegeben werden. Diese befindet sich direkt im Inneren des Geräts und wird zumeist erst durch die Entnahme des Akkus sichtbar. Darüber hinaus macht es Sinn, sich an das lokale Fundbüro zu wenden und dort die eigene Nummer zu hinterlassen, sollte das Handy dort abgegeben werden.

Um Ersatz kümmern

Sollte man letztlich noch schnellen Ersatz benötigen und doch kein neues Handy kaufen wollen, dann empfiehlt sich nur der Einsatz eines alten gebrauchten Geräts. Sollte man selbst keines besitzen, so kann sich an Freunde und Verwandte gewandt werden, da fast jeder Haushalt ein altes aussortiertes Handy besitzt. Zuvor sollte man sich noch eine Ersatzkarte zusenden lassen, welche dann in das Gerät gelegt werden kann.

Kreditkarte verloren

Karte sperren lassen

Zunächst einmal sollte die Karte sofort gesperrt werden. Sollte man Kunde der Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank sein, kann diese Sperrung über die 116116 vorgenommen werden. Kunden anderer Kreditinstitute sollten sich an die 01805021021 wenden.

Während dieses Anrufs kann dann gleich noch veranlasst werden, dass einem eine neue Kreditkarte zugesandt wird. In diesem Zusammenhang sollte man allerdings damit rechnen, dass bis zum Erhalt der Karte mindestens drei Tage, in Extremfällen jedoch auch einige Wochen vergehen können.

Nachdem die Sperrung vorgenommen wurde, kann über eine Anzeige bei der Polizei nachgedacht werden. Diese Entscheidung sollte davon abhängig gemacht werden, ob man davon ausgeht, dass die Karte gestohlen wurde. Hat man diese hingegen mit großer Sicherheit einfach nur verloren, kann von einer solchen Anzeige abgesehen und einfach nur eine Sperrung vorgenommen werden.

Verlust der Karte im Ausland

Besonders problematisch wird der Verlust einer Kreditkarte im Ausland. Sollte man sich gerade im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise befinden, seine Kreditkarte verlieren und dringend Geld benötigen, kann sich einerseits an Geschäftsstellen des Anbieters im Ausland gewandt werden.

Sollten diese nicht vorhanden oder erreichbar sein, kann sich auch an eine Reisebank gewandt werden. Diese bieten den Service, Geld vom Heimatort zu transferieren und direkt an den Kunden auszuzahlen.

Dieser praktische Service ist allerdings auch unverhältnismäßig teuer, weshalb hiervon nur im Notfall Gebrauch gemacht werden sollte. Aus diesem Grund macht es Sinn, neben der Kreditkarte stets auch etwas Bargeld mit sich zu führen, um nicht ausschließlich auf solche Anbieter angewiesen zu sein.

Reisepass verloren

Verlust melden

Zunächst einmal sollte man sich bewusst sein, dass ein möglicher Verlust des Reisepasses sofort gemeldet werden muss. Ansonsten kann es zu empfindlichen Geldstrafen kommen, sollte dieser Reisepass durch andere Personen missbraucht werden.

Diese Meldung sollte bei der Gemeindeverwaltung erfolgen, bei welcher sich der eigene Wohnsitz befindet. Um lediglich die Meldung vorzunehmen, dass der Reisepass verloren gegangen ist, reicht in der Regel bereits ein Anruf oder ein Brief an die Gemeindeverwaltung aus. Für die Beantragung eines neuen Reisepasses muss man hingegen persönlich erscheinen.

In einem solchen Fall ist dann die Mitnahme des Personalausweises, eines gültigen Lichtbildes und einer Bearbeitungsgebühr nötig. Letztere unterscheidet sich je nach Bundesland, beträgt in der Regel aber zwischen 30 und 50 Euro.

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Letztlich kann es noch sein, dass man sofort einen neuen Reisepass benötigt, da die geplante Reise beispielsweise bereits in wenigen Tagen ansteht. In diesem Fall kann ein so genannter vorläufiger Reisepass bei der zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dieser ist dann genau ein Jahr gültig und kann sofort ausgestellt werden.

Eine Verlängerung dieses Sonderpasses ist hingegen nicht möglich, weshalb dieses Dokument nur wirklich in Notfällen ausgestellt werden sollte. Die Gebühren für einen solchen temporären Reisepass variieren ebenfalls je nach Bundesland, betragen aber zumeist um die 30 Euro.